Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe

VerfahrenskostenhilfeSollten Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen, so gewährt Ihnen der Staat unter Umständen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Die Kosten Ihres Rechtsanwaltes werden dann vom Staat übernommen.
Für die Kostenbeihilfe zur außergerichtlichen Beratung wird dies vom Rechtspfleger beim örtlichen Amtsgericht geprüft, wo vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit der Antrag zu stellen ist. Sie sollten die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen daher direkt mit dem Antrag vorab bei Gericht einreichen. Die Antragsformulare für die Beratungshilfe finden Sie unter:

 

   Beratungshilfe Antrag (PDF, 28 KB)
   Beratungshilfe Hinweise (PDF, 27 KB)

 

Für die gerichtliche Vertretung wird von der Kanzlei mit dem das Klage- oder Antragsverfahren einzuleitenden bzw. erwidernden Schriftsätzen zur Verteidigung der Prozesskostenhilfeantrag gestellt. Sollten Sie dies in Erwägung ziehen, können Sie sich vorab die notwendigen Antragsformulare hier ansehen und herunterladen über den Link und nach Möglichkeit mit den erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringen.