Rechtsanwältin Anne Scherer

rechtsanwaelte a schererRechtsanwältin Anne Scherer, geb. Schmitt, 1975 in Kaiserslautern geboren, seit April 2003 als Anwältin zugelassen, tritt in die Fußstapfen ihres Vaters, Rechtsanwalt Ekkehard Schmitt, der die Anwaltskanzlei 1976 aufgebaut hat.

Ihr Jurastudium absolvierte Anne Scherer, geb. Schmitt in Mainz und Trier sowie in Modena (Italien), wo sie unter anderem Europarecht studierte. Das Referendariat leistete Rechtsanwältin Anne Scherer, geb. Schmitt am Landgericht Karlsruhe ab und absolvierte eine Station bei der Deutschen Botschaft in Rom. Nach dem ersten Staatsexamen war sie mehrere Monate bei der Commerzbank in Luxemburg tätig. Durch ihre Italienischkenntnisse und die entsprechenden Erfahrungen mit italienischer Rechtsprechung ist Rechtsanwältin Scherer, geb. Schmitt auch für italienische Mandanten eine geeignete Ansprechpartnerin.
Seit 2007 ist Rechtsanwältin Scherer, geb. Schmitt auch Fachanwältin für Familienrecht und nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Frau Rechtsanwältin Scherer, geb. Schmitt ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.

In der Kanzlei Schmitt & Kollegen bearbeitet Rechtsanwältin Scherer insbesondere die Mandate rund um Trennung und Scheidung wie auch im Vertrags - und Bankrecht, wobei sie sich gleichermaßen um Probleme der Unternehmen als auch deren Kunden und Verbraucher kümmert. Interessenschwerpunkt ist auch das Mietrecht. In diesem Bereich vertritt Rechtsanwältin Scherer sowohl Mieter als auch Vermieter beim Abschluss von Mietverträgen und bei Fragen zu Nebenkostenabrechnungen wie auch sonstigen Problemen während der Mietzeit und aus Anlass deren Beendigung.

Frau Rechtsanwältin Scherer ist auch als Betreuerin tätig nach gerichtlicher Bestellung durch das Betreuungsgericht.

Spezialitäten:

Rechtsanwältin Scherer hat eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung in italienischem Recht absolviert, die Zivilrecht, Verfassungsrecht, Erb- und Familienrecht einschloss. Ihre hierdurch erworbene Kompetenz versetzt sie in die Lage, entsprechende Mandate – etwa Scheidungsfälle - von in Deutschland lebenden Italienern zu betreuen.
Durch ihre Tätigkeit in der Deutschen Botschaft in Rom hat sie Erfahrungen im Familienrecht, Ausländerrecht und Asylrecht gesammelt.