Rechtsschutz

RechtsschutzHier kommt es maßgeblich auf Ihren mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen Vertrag an. Gerne fragen wir für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob die entstehenden Kosten übernommen werden. Es fällt uns einfach Ihrer Versicherung den relevanten Sachverhalt für eine Entscheidung mitzuteilen. Allerdings stellt dies gebührenrechtlich eine eigene, gesondert von dem eigentlichen Mandat zu betrachtende Beauftragung dar, weshalb wir die Anfrage berechnen. Am besten klären Sie die Eintrittspflicht im Vorfeld mit Ihrem Versicherer ab und bringen die Deckungszusage zum Besprechungstermin mit.