Aussergerichtliche Vertretung
Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs mit einem Verbraucher fallen Gebühren in Höhe von maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung.
Für eine außergerichtliche Beratung und die Erstellung von anwaltlichen Gutachten müssen wir mit unseren Mandanten eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen, da der Gesetzgeber für diese anwaltliche Tätigkeit keine gesetzliche Gebührenvorgabe mehr getroffen hat. Die Gebühren für die außergerichtliche Vertretung richten sich nach dem Gegenstandswert. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich hierbei grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers nach billigem Ermessen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 ( bei einem Gebührenrahmen von 0,5-2,5) kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.