Rechtsanwalt Marcus Kienzler

rechtsanwaelte m kienzlerRechtsanwalt Marcus Kienzler wurde 1974 in Karlsruhe geboren und ist seit Juni 2002 als Anwalt zugelassen. Nach Abschluss des Studiums war er zunächst als angestellter Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei in Karlsruhe tätig. Ab Mai 2003 ist Rechtsanwalt Marcus Kienzler als selbständiger Rechtsanwalt in Kaiserslautern tätig.

Sein Jurastudium absolvierte Rechtsanwalt Marcus Kienzler an der Ruprecht-Karls- Universität in Heidelberg, wo er im Jahr 1999 das Referendarexamen abschloss. Das Referendariat nahm er beim Landgericht Karlsruhe wahr, wo er im April 2002 das 2. Staatsexamen absolvierte.

In der Kanzlei bearbeitet Rechtsanwalt Marcus Kienzler vorwiegend die Probleme rund um das Arbeits- und Erbrecht. Weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des privaten Baurechts, wo er bei Problemen rund um den Werkvertrag gleichermaßen Unternehmer wie auch Verbraucher berät und gerichtlich vertritt u. a. auch bei der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren zwecks Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.


Aber auch in den Bereichen des zivilen Vertragsrechts und bei Problemen rund um den Verkehrsunfall steht Ihnen Rechtsanwalt Kienzler als kompetenter Ansprechpartner beratend beiseite und vertritt Ihre Ansprüche.
Spezialitäten:

Ein Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Kienzler liegt im Bereich des individuellen Arbeitsrechts. Alle Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfragen und Probleme rund um dieses umfangreiche, vielschichtige und immer wieder Änderungen unterworfenen Rechtsgebiets umfassen das Beratungsspektrum. Sowohl die Erstellung als auch Überprüfung bestehender Arbeitsvertragswerke, sowie die Anfertigung individueller Auflösungsvereinbarungen sind Bestandteil der umfassenden Beratungstätigkeit.

Ein weiteres Steckenpferd von Rechtsanwalt Kienzler ist das sogenannte Kosten- und Gebührenrecht, mit dem die Kosten für ein gerichtliches Verfahren bzw. die Anwaltsgebühren geregelt werden. Dieses Rechtsgebiet wird gerne unterschätzt bzw. für nicht so wichtig erachtet, obwohl auch hier eine Vielzahl rechtlicher Probleme bestehen oder entstehen können, die bei unzureichender Beachtung für den Mandanten dazu führen können, dass er mehr an Kosten oder Gebühren aufwenden muss, als dies der Gesetzgeber vorsieht. Nur weil zum Beispiel eine Kostenrechnung durch das Gericht erstellt worden ist, kann und darf nicht generell auf deren Richtigkeit vertraut werden.